Gesetzentwurf, offener Antrag und verlorene Fördermillionen

Eine „Kulturstiftung Thüringer Schlösser und Gärten“ soll künftig auch Museen und Sammlungen übernehmen und betreiben können. Die Thüringer Landesregierung verabschiedete am 15. Dezember 2020 einen Gesetzentwurf, der Anfang 2021 im Thüringer Landtag behandelt werden könnte.

In den gegenwärtig 31 Liegenschaften der Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG), wie sie aktuell heißt, befinden sich ca. 15 Museen mit Sammlungen, je nachdem, wie man zählt. Mit Ausnahme von zwei Museen in den Dornburger Schlössern werden alle anderen von Landkreisen, Kommunen, Stiftungen und privaten Trägern betrieben, nicht von der STSG. Mit dem Gesetzentwurf sollen jetzt Hülle und Inhalt, also Schloss bzw. Liegenschaft und Museum mit Sammlungen, zusammengeführt werden können. Kulturminister Benjamin-Immanuel Hoff (Die Linke) stellte gestern Einzelheiten des Gesetzentwurfes vor, über den diese Zeitung vorab bereits berichtete.

Aus der Thüringer Staatskanzlei in Erfurt kommt der Gesetzentwurf zur Schlösserstiftung.

Meiningens Bürgermeister Fabian Giesder (SPD) möchte sehr gern Schloss Elisabethenburg mit den Museen, Sammlungen und dem Park in die Schlösserstiftung einbringen. Kulturminister Hoff signalisierte gestern sein Wohlwollen gegenüber diesem Antrag der Stadt, auch „Erbpacht ist möglich“, betonte er. Bürgermeister Giesder hatte genau diesen Aspekt und den Übergang von Sammlungen in die Schlösserstiftung als zu verhandelnde Themen gegenüber dieser Zeitung herausgestellt.

Bei Liegenschaften im Eigentum des Landes wie dem Hessenhof in Schmalkalden, Schloss Friedrichswerth und Schloss  Reinhardsbrunn (wenn der Rechtsstreit entschieden ist) sowie beim Schloss- und Museumskomplex in Altenburg scheint ebenfalls sicher, dass sie in die Schlösserstiftung aufgenommen werden.

Offener Antrag aus Arnstadt
Was hingegen mit dem Antrag aus Arnstadt wird, Schloss und Palais mit Museum und Sammlungen in die Schlösserstiftung einzubringen, muss weiter offenbleiben. Ein Stadtratsbeschluss liegt vor, der Bürgermeister Frank Spilling (Freie Wähler) den Rücken stärkt, mit dem Land in Verhandlungen einzutreten. Eine Nachfrage dieser Zeitung beantwortete Minister Hoff gestern auf der Video-Pressekonferenz genervt mit dem Hinweis auf das existierende Stiftungsgesetz. Die dort genannten Kandidaten wie Burg Posterstein, Osterburg Weida oder die Burgruine Mühlburg könnten einen Antrag auf Aufnahme in die Schlösserstiftung stellen, wenn sie das wollten.

Video-Pressekonferenz mit Minister Hoff und Hindernissen. Foto/Archivfotos: miplotex

Der Gesetzentwurf der Landesregierung zur Schlösserstiftung könnte noch im ersten Quartal 2021 im Thüringer Landtag behandelt und vor möglichen Landtagswahlen am 25. April 2021 verabschiedet werden. Die Kulturpolitikerin Katja Mitteldorf (Die Linke) kann sich vorstellen, den Gesetzentwurf gemeinsam mit dem seit Anfang November vorliegenden Antrag der drei Regierungsfraktionen „Schritte zu einer Stiftung Thüringer Residenzkultur“ im Thüringer Landtag zu behandeln, dazu eine mündliche oder schriftliche Anhörung durchzuführen. Ob das etwas werden kann, hängt nicht zuletzt von der Pandemielage ab.

Bis zu 7,5 Mio € Projektmittel verfallen vermutlich
Die CDU-Fraktion im Thüringer Landtag hat in den letzten Wochen öffentlich laut geschwiegen zum kontrovers diskutierten Thema Schlösserstiftung. Der Thüringer CDU-Landesvorsitzende Christian Hirte sprach letzte Woche öffentlich via Facebook mit Kulturstaatsministerin Monika Grütters (CDU) und dem Landrat des Wartburgkreises Reinhard Krebs (CDU) über die Schlösserstiftung. Eine schlechte Nachricht wurde da am Rande verkündet. Am 16. Dezember 2020 verfallen vermutlich bis zu 7,5 Millionen Euro an Projektmitteln des Bundes für Thüringer Museen. Denn heute ist Kassenschluss bei der Bundeskasse für das Haushaltsjahr 2020. Schuld daran sind, natürlich, immer Politiker der anderen Parteien, wie Grütters deutlich machte. Sie könnte sich ja auch dafür einsetzen, dass die Millionenförderung des Bundes ins Jahr 2021 übertragen wird. Wo ein politischer Wille ist, da sollte auch ein bürokratischer Weg möglich sein. Oder wie das so schön heißt.

PS. Der Text erscheint hier erstmals in der ursprünglichen Fassung. Er war für eine Tageszeitung bestimmt, die „aus Platzgründen“ den Beitrag in zwei Ausgaben in zwei Teilen und neuen Kontexten veröffentlichte.

Schreibe einen Kommentar

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert.

87 − = 77

Diese Website verwendet Akismet, um Spam zu reduzieren. Erfahre mehr darüber, wie deine Kommentardaten verarbeitet werden.