Museen unter Aufsicht stellen

Konzept nicht abstimmen im Erfurter Stadtrat
Zurück an Verfasser, an die Kulturdirektion

Identitätsstiftend: Das Erfurter Angermuseum im Herzen der Stadt.

Fassungslos
bin ich nach Lektüre und Reflexion
des sogenannten Umsetzungskonzeptes für kommunal getragenen Museen der Landeshauptstadt Erfurt.

Ein pragmatisches Programm?

Eine Handlungsoption mit Inhalt, Ziel und Zeithorizonten?

Ein gut begründeter Vorschlag, wie es mit den städtischen Museen in Erfurt und in ihrem Zusammenspiel künftig weitergeht?

Nix von alledem.

Stattdessen viel Text (14 Seiten) mit wenig Inhalt, sprachlich zum Teil eine Zumutung.

Eine Kulturverwaltung und ein Stadtrat sollten Rahmenbedingungen für eine gute, erfolgreiche Museumsarbeit setzen und umsetzen.

Die Kulturdirektion und der dominante Kulturdezernent
wollen die Erfurter Museen unter ihre Aufsicht stellen.

Das betrifft die inhaltliche Profilierung, Vermittlung und Vermarktung. Das betrifft vor allem das Angermuseum und andere Kunstmuseen sowie Kunsthallen. Diesen Eindruck habe ich ebenso beim Stadt- und Volkskundemuseum.

Der Erfurter Kunstverein im Angermuseum in einer Ausstellung von Michael Triegel.

Eine unverschämte Unterstellung ist der Abschnitt 5.3 des Konzeptes „Fehlende Identität und Wahrnehmung der Erfurter Kunstmuseen“. Erst im Dezember 2022 wunderte sich der Kulturdezernent laut hörbar und öffentlich über die starke Besucherresonanz einer Veranstaltung im Angermuseum – eine peinliche Vorstellung von ihm.

Der Erfurter Kunstverein fördert moderne Kunst und aufstrebende Künstler.
Hier ein Archivfoto aus der Erfurter Kunsthalle am Fischmarkt. Alle Fotos: miplotex

Praktikable, umsetzbare Programme und Perspektiven für die städtischen Museen eröffnet dieses sogenannte Umsetzungskonzept nicht.

Der Erfurter Stadtrat sollte dieses Konzept nicht abstimmen und an die Verfasser, die Kulturdirektion, zurück überweisen.

Lesetipp
„Fatal, die Kunst unter Aufsicht zu stellen“
Unter diesem Titel erschien in der Süddeutschen Zeitung vom 20.01.2023 ein Interview mit einem der bekanntesten deutschen Rechtswissenschaftler, Christoph Möllers.


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