Schwieriger Weg: Neue Stiftung mit Museen

Hülle und Inhalt, Thüringer Residenzschlösser und Museen mit ihren Sammlungen, sollen „unter einem Dach“ institutionell zusammengeführt werden. Entstehen soll eine „Kulturstiftung Thüringer Schlösser und Gärten“. Ein Gesetzentwurf und ein Antrag im Thüringer Landtag markieren einen schwierigen Weg.

Eine Schauseite von Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden mit Terrassengarten.

Eine Mitteldeutsche Stiftung Schlösser und Gärten, besiegelt mit einem Staatsvertrag zwischen Thüringen und Sachsen-Anhalt, ist politisch vom Tisch. Die Fördermillionen des Bundes für Sanierungen und Projekte fließen direkt in die Länder bzw. an Stiftungen und Museen. Die Thüringer Landesregierung und die drei Regierungsfraktionen haben jetzt einen Gesetzentwurf sowie einen Antrag formuliert, um die Stiftung Thüringer Schlösser und Gärten (STSG) zu reformieren.

Die 1994 gegründete Landesstiftung mit Sitz in Rudolstadt verwaltet und betreut gegenwärtig 31 ganz unterschiedliche Liegenschaften. Dazu gehören große Residenzschlösser wie die Heidecksburg in Rudolstadt, Schloss Sondershausen, Schloss Friedenstein in Gotha, Schloss und Park Altenstein in Bad Liebenstein, Schloss Wilhelmsburg in Schmalkalden und die Veste Heldburg. Dazu gehören auch Burgruinen wie Ehrenstein, Liebenstein, Henneberg, Sachsenburg und Gleichen. Die Stiftung ist, gemessen am unstrittigen Sanierungsstau in ihren Liegenschaften, seit vielen Jahren unterfinanziert und personell unterbesetzt. Die Museen und Sammlungen in den Schlössern gehören zum Eigentum oder Besitz von Kommunen, Landkreisen, Stiftungen und privaten Trägern. Sie werden von ihnen ganz oder teilweise finanziert und öffentlich zugänglich gemacht.

Vor der Regierungsmedienkonferenz im Bürgersaal in der Thüringer Staatskanzlei in Erfurt.

Nach dem politischen Willen der Landesregierung und der sie tragenden Fraktionen im Thüringer Landtag, die über keine eigene Mehrheit verfügen, sollen Hülle und Inhalt, Liegenschaften und Museen mit Sammlungen, institutionell zusammengeführt und künftig „aus einer Hand“ betrieben werden. Im ersten Schritt soll der Stiftungszweck genau um diese Aufgabe erweitert werden, der „Übernahme von Museen und ihrer Betriebe“, wie es im Entwurf des Artikelgesetzes formuliert ist. Die Übernahme erfolgt auf Antrag der Museumsträger und soll unentgeltlich sein, eine Vereinbarung ist abzuschließen. Der Stiftungsrat der STSG entscheidet einzeln über jeden Antrag.

Museumsträger auch künftig finanziell beteiligt
Da sind viele schwierige Fragen zu klären. Hier nur eine kleine Auswahl. Die bisherigen Museumsträger sollen sich auch künftig finanziell an den Kosten der neuen Stiftung mit Museen beteiligen. Können und wollen sie das? Wie ist ihr Mitsprache- und Mitentscheidungsrecht geregelt? Wie ist intern in der neuen Stiftung das Verhältnis von Liegenschaftsverwaltung und Museumsbetrieb geregelt? Aktuell gibt es jede Menge Konflikte zwischen der Schlösserstiftung und den Museen über die Nutzung von Räumen und durch Veranstaltungen. Besonders heikel scheint der Eigentumsübergang von beweglichem Kultur- und Kunstgut in die neue Stiftung. Würden Eigentum und Besitz nicht übertragen, könnten die Museen in der neuen Stiftung nicht frei über ihre Sammlungen und Bestände verfügen. Das hätte Konsequenzen für Ausstellungen, die Pflege des Kunst- und Kulturgutes, für Forschung, kulturelle Bildung und Vermittlung sowie den Leihverkehr.

Die Burgruine Mühlburg, Geburtsort des „alten“ Thüringen, soll in die neue Schlösserstiftung.

In die zu reformierende Stiftung sollen weitere Liegenschaften aufgenommen werden, ist dem Gesetzentwurf der Landesregierung zu entnehmen. Erste Kandidaten sind Schloss Friedrichswerth, Schloss Reinhardsbrunn (wenn die Enteignung juristisch geklärt ist) sowie der Hessenhof Schmalkalden, der bisher nicht im Gespräch war. Die dringend notwendige Sanierung nur dieser Liegenschaften wird viele Millionen Euro kosten. Weitere Kandidaten sind laut Gesetzentwurf der Landesregierung der Schlosskomplex Altenburg einschließlich Naturkundemuseum Mauritianum und Lindenau-Museum, die Osterburg Weida, die Burgruine Mühlburg, das Meininger Schloss Elisabethenburg mit Park, Schloss Burgk und Burg Posterstein. Nicht aufgeführt sind das Neue Palais und Schlossmuseum in Arnstadt sowie weitere Schlösser und Museen, die unter das Dach der Stiftung schlüpfen wollen.

Im Festsaal des Schlossmuseums Arnstadt: Bürgermeister Frank Spilling (links) und
Katja Mitteldorf (rechts), Vorsitzende des Kulturausschusses im Thüringer Landtag.

Die „wirtschaftlichen Rahmenbedingungen“ der neuen Stiftung müssten beachtet werden, steht im Gesetzentwurf. Im Klartext: Wenn jetzt auch viel Fördergeld fließen soll, so ist die Summe begrenzt. Also wird nicht jeder, der an die Stiftungstür klopft, eingelassen. Die jetzige STSG muss bei laufendem Betrieb strukturell, personell und organisatorisch reformiert und zum Teil neu aufgestellt werden. Geplant ist ein erweiterter Stiftungsrat, in dem künftig Kommunen und Museen mit Sitz und Stimme vertreten sind. Die Stiftung könnte künftig von einer Doppelspitze geführt werden.

Zentrale Rolle für Museen und Sammlungen
Der seit Anfang November vorliegende Landtagsantrag der drei Regierungsfraktionen „Schritte zu einer Stiftung Thüringer Residenzkultur“ erwartet von der Landesregierung bis 31. Januar 2021, „ein Konzept zur schrittweisen Überführung der STSG in eine neue Stiftung Thüringer Residenzkultur vorzulegen.“ Der Antrag nennt Rahmenbedingungen, unter anderem, dass Museen und Sammlungen in der neuen Stiftung „eine zentrale Rolle“ einnehmen und „über eine hohe Souveränität in der Gestaltung ihrer Tätigkeit“ verfügen sollen. Bis Ende 2024 soll der Prozess der Integration der Museen in die Stiftung abgeschlossen werden.

Der Thüringer Landtag wird sich noch in seinen Dezember-Sitzungen mit dem Antrag und vermutlich auch mit dem Gesetzentwurf befassen. Der schwierige Weg zu einer neuen Stiftung Schlösser, Gärten, Parks, Museen und Sammlungen, wie immer sie auch heißen mag, beginnt. Gefragt sind jetzt Transparenz und Öffentlichkeit des Verfahrens, Expertenanhörungen, die Einbeziehung aller betroffenen Institutionen und Personen. Da muss sich jeder ein Stück bewegen, um einen Teil des kulturellen Erbes in Thüringen für die Menschen neu zugänglich und erlebbar zu machen.

Der Text erschien zuerst in der Tageszeitung Freies Wort (Printausgabe, E-Paper) und
wird hier erstmals online veröffentlicht. Screenshot/Fotos/Archivfotos: miplotex

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