Ups! Intendantenvertrag gefunden | Theater Erfurt Update 2

Wie sieht´s „bei Hempels unterm Sofa“ aus? Ein großes Durcheinander? Das herrscht offenbar in der Stadtverwaltung Erfurt. Denn die Stadtverwaltung, vertreten durch den Oberbürgermeister, hat jetzt den „beiderseitig unterzeichneten Dienstvertrag“ mit dem Theater-Generalintendanten gefunden.

Wie bitte? Was ist da los? Das muss ich jetzt ein bisschen erklären.

Die Stadträtin der Fraktion Mehrwertstadt, Jana Rötsch, stellt am 28. Februar 2024 an Oberbürgermeister Andreas Bausewein zwei Fragen zu einem als „Vertraulich!“ deklariertem Gutachten der Erfurter Rechtsanwaltskanzlei Bette, Westenberger, Brink (siehe Ausriss aus der veröffentlichten Anfrage). Die Kanzlei gibt in ihrem Gutachten vom 22. Januar 2024 neun Empfehlungen ab, was die Stadtverwaltung unternehmen sollte, um den „Theaterskandal“ (meine Wortwahl) weiter aufzuklären.

Anfrage der Stadträtin Jana Rötsch an Oberbürgermeister Bausewein (Ausriss).

Oberbürgermeister Bausewein antwortet am 14. März 2024 öffentlich, nachzulesen auf der Website „Bürgerinformationssystem Erfurt“. Erste Antwort: „Der beiderseitig unterzeichnete Dienstvertrag liegt vor.“ Wie bitte? Fakt ist, der aktuelle Dienstvertrag zwischen der Landeshauptstadt Erfurt, vertreten durch den Oberbürgermeister, und dem Theater-Generalintendanten, lag der mit den ersten Untersuchungen in Sachen „Theaterskandal“ beauftragten Rechtsanwaltskanzlei SSP-Berlin also nicht vor.

Nur eine Kleinigkeit? Erst jetzt (wann?) ist der aktuelle Intendantenvertrag, der „beiderseitig unterzeichnete Dienstvertrag“, offenbar in der Stadtverwaltung („bei Hempels unterm Sofa“) gefunden worden. Wie schön für den unmittelbaren Dienstvorgesetzten des Generalintendanten, den Oberbürgermeister. Der Intendant wird ja immer noch von der Stadt fürs Nichtstun bezahlt, er ist freigestellt.

Und noch etwas, nur zur Erinnerung. Der Bericht der Rechtsanwaltskanzlei SSP-Berlin liegt seit 4. Januar 2024 der Spitze der Stadtverwaltung Erfurt vor. Eine von ihr, der Stadtverwaltung, „zensierte, geschwärzte“ Fassung liegt seit 7. Februar vor. Das sagte Kulturdezernent Knoblich in der öffentlichen Stadtratssitzung. Den 124-Seiten-Bericht in „zensierter, geschwärzter“ Form veröffentlichen? Nö, bisher nicht. Sollte ja „schnellstmöglich“ passieren. Aber das ist „Geschwätz“ von gestern.

Zurück zu den Fragen der Stadträtin und den Antworten des Oberbürgermeisters. Unter Punkt ad4) schreibt der OB „in Hinblick auf mögliche Vermögensdelikte“ des Generalintendanten: Den Verdachtsmomenten „war unverzüglich nachgegangen worden. Ergebnisse liegen noch keine vor.“ So klar und nichtssagend die Antwort.

Jetzt die nächste Antwort des OB: „Der Hinweis wird selbstverständlich berücksichtigt.“ Sie bezieht sich auf eine höchst brisante Handlungsempfehlung der Erfurter Rechtsanwaltskanzlei Bette, Westenberger, Brink. Nämlich: „Die Ermittlungen zu den strafrechtlich relevanten Sachverhalten sind mit der gebotenen Eile weiter voranzutreiben …“ (Hervorhebung von mir). Es folgt eine ausführliche juristische Begründung. Strafrechtlich relevant könnten die erwähnten Vermögensdelikte sein, konkret der Verkauf von Bühnenbildern. Die Antwort des OB darauf, siehe oben: „Der Hinweis wird selbstverständlich berücksichtigt.“

Alle Antworten des Oberbürgermeisters auf die Fragen der Stadträtin sind überhaupt nur zu verstehen und zu bewerten von jenen Menschen, die das „Gutachten Theater Erfurt. Arbeitsrechtliche Prüfung und Bewertung …“ gelesen und reflektiert haben. Gutachten und Handlungsempfehlungen sind nach meinen Recherchen höchst brisant und relevant für das Handeln bzw. Nichtstun der Spitze der Stadtverwaltung in Sachen „Theaterskandal“.

Verschlossene Tür. Fotos/Screenshot: miplotex

Ach ja, der Werkausschuss Theater, das ehrenamtliche Gremium, das die Geschäfte des Theaters Erfurt begleiten und kontrollieren soll, tagt das nächste Mal am 17. April 2024. Wetten? Wieder nicht öffentlich?

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